Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich ...

  • Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
     dmaxus
      schrieb am Freitag, 18. Juni 2010
    Hey,

    wurde am 12.03. mit genau 21 km/h zu viel auf einer Bundesstraße geblitzt.

    Leider bin ich ab heute noch ca. einen Monat in der Probezeit und hab kein Interesse an einem Aufbauseminar.

    Kann ich einfach meinen Vater als Fahrer angeben, er zahlt das Ding und gut is?
    Er kriegt zwar den Punkt aber ich bin erstmal raus und spare knapp 400 Euro.

    Geht das oder machen die einen Bilderabgleich? Sehen uns relativ ähnlich...wenn man mal von den 20 Jahren Altersunterschied absieht.

    Danke
  • Thema
    Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Freitag, 18. Juni 2010
    Text

    >
    >Geht das oder machen die einen Bilderabgleich? Sehen uns relativ ähnlich...wenn man mal von den 20 Jahren Altersunterschied absieht.
    >
    >Danke

    das wird wohl auffallen.
    ausserdem würde ich dir als vater höchstens noch den hintern versohlen. wegen unreife.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      tobi*
      schrieb am Freitag, 18. Juni 2010
    Text
    Wie wäre es mal mit Erwachsenwerden?

    Wenn man Mist baut, hat man dafür gerade zu stehen. Du kanntest die Spielregeln, du hast dich nicht daran gehalten, jetzt löffel die Suppe mal schön aus, die du dir eingebrockt hast.


    Ein Vater

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  • Thema
    Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Freitag, 18. Juni 2010
    Text
    >Kann ich einfach meinen Vater als Fahrer angeben, er zahlt das Ding und gut is?

    Das wäre eine Straftat (Falsche Verdächtigung, § 164 StGB), daher würde ich das unbedingt bleiben lassen. Sich selbst - auch wider besseren Wissens - zu bezichtigen, ist dagegen straffrei.

    Wer ist Halter? Bist du unter der Adresse der Eltern gemeldet?

    Was für Post ist schon gekommen? Was steht genau drin?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      Eva1983
      schrieb am Freitag, 18. Juni 2010
    Text
    Finde es auch nicht OK wenn man Mist baut und nicht dazu dann stehen kann.
    Würde ich geblitzt werden etc. mein Auto läuft auf meinem Mann würde er sich hüten so etwas zu übernehmen denn er würde sagen nur so lernst du das nächste mal draus.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      Rainer zufall
      schrieb am Freitag, 1. Oktober 2010
    Text
    >>Kann ich einfach meinen Vater als Fahrer angeben, er zahlt das Ding und gut is?
    >
    >Das wäre eine Straftat (Falsche Verdächtigung, § 164 StGB), daher würde ich das unbedingt bleiben lassen. Sich selbst - auch wider besseren Wissens - zu bezichtigen, ist dagegen straffrei.
    >
    >Wer ist Halter? Bist du unter der Adresse der Eltern gemeldet?
    >
    >Was für Post ist schon gekommen? Was steht genau drin?

    wie ist es den wenn ein elternteil halter des fahrzeugs ist?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      sonhol*
      schrieb am Freitag, 1. Oktober 2010
    Text
    nicht anders also oben geschildert.

    mfg

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      JensT.
      schrieb am Freitag, 1. Oktober 2010
    Text
    ich finde als familie muss man zusammen halten.
    der sohn würde ja auch für seinen vater da sein, wenn es mal um seine fahrerlaubnis geht!
    mfg

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  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      stuttgart-peter
      schrieb am Freitag, 1. Oktober 2010
    Text
    Ich weiß zwar was jetzt gleich für Antworten kommen,

    ABER:

    An deiner Stelle würde ich die Punkte an deinen Vater "abgeben".
    Wenn ihr euch relativ ähnlich seht, werden die Cops wohl nicht vorbeikommen.

    Ich finde es schwachsinnig, wenn hier etwas von Reife und Verantwortlichkeit geschrieben wird,
    wenn du 23 Monate keinen Mist gebaut hast.

    Außerorts kann das schonmal passieren, wenn man bspw. ein Schild übersieht.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      JensT.
      schrieb am Freitag, 1. Oktober 2010
    Text
    >Ich weiß zwar was jetzt gleich für Antworten kommen,
    >
    >ABER:
    >
    >An deiner Stelle würde ich die Punkte an deinen Vater "abgeben".
    >Wenn ihr euch relativ ähnlich seht, werden die Cops wohl nicht vorbeikommen.
    >
    >Ich finde es schwachsinnig, wenn hier etwas von Reife und Verantwortlichkeit geschrieben wird,
    >wenn du 23 Monate keinen Mist gebaut hast.
    >
    >Außerorts kann das schonmal passieren, wenn man bspw. ein Schild übersieht.

    Beifall !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    Der Vater soll den Punkt nehmen und der Sohn zahlt die Zeche...!!!!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      ynnudx
      schrieb am Freitag, 1. Oktober 2010
    Text
    >Beifall !!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!!
    >Der Vater soll den Punkt nehmen und der Sohn zahlt die Zeche...!!!!
    >

    Wow. Mir fehlen die Worte...

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      Drechen
      schrieb am Sonntag, 3. Oktober 2010
    Text
    >Ich weiß zwar was jetzt gleich für Antworten kommen,
    >
    >ABER:
    >
    >An deiner Stelle würde ich die Punkte an deinen Vater "abgeben".
    >Wenn ihr euch relativ ähnlich seht, werden die Cops wohl nicht vorbeikommen.
    >
    >Ich finde es schwachsinnig, wenn hier etwas von Reife und Verantwortlichkeit geschrieben wird,
    >wenn du 23 Monate keinen Mist gebaut hast.
    >
    >Außerorts kann das schonmal passieren, wenn man bspw. ein Schild übersieht.





    Du rufst hier gerade zu einer Straftat auf!

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      Schoki
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Text
    Sieht Dein Vater echt aus als wäre er 20 Jahre alt? Glaube ich kaum, den Unterschied wird man merken.

    Den "Trick" versuchen aber viele.... .

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      JensT.
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Text
    >Sieht Dein Vater echt aus als wäre er 20 Jahre alt? Glaube ich kaum, den Unterschied wird man merken.
    >
    >Den "Trick" versuchen aber viele.... .

    Mein Vater sagt er würde dann angeschrieben werden und wenn er nicht einspruch einlegt dann würde es nicht mehr verfolgt. also er wäre dann der "Täter" :-) den Punkt könnte man verkraften (wird ja auch wieder gelöscht) 2 Jahre??? und das Geld müsste ich dann bezahlen. Wäre ja auch ne Strafe für mich dann.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      Fahrschool
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Text
    >>Mein Vater sagt er würde dann angeschrieben werden und wenn er nicht einspruch einlegt dann würde es nicht mehr verfolgt.


    So einfach ist das nicht. Wir reden immerhin von einem Bußgeldverfahren und nicht über ein Verwarngeld, bei dem in der Praxis "Pay & Go" gilt.

    Ist gibt bei Punkten meist folgendes Vorgehen:

    - Fahrer ist eindeutig zu erkennen: Fahrer bekommt Anhörungsformular zugeschickt, in dem der Vorwurf erhoben wird.

    - Fahrer wird nicht eindeutig erkannt: An den Halter geht ein Zeugenbefragungsbogen mit der Aufforderung, bei der Aufklärung behilflich zu sein (sprich: möglichst den Fahrer zu benennen).

    In den Bußgeldstellen ist die Konstelation "Kind in Probezeit in Papas Auto" ja keine Seltenheit. Also wird es nicht so sein, dass man überhaupt keine Vorstellung davon hat, wer da hinterm Steuer sitzen könnte.
    Und damit geht dann ziemlich schnell ein Anhörungsbogen an den vermuteten (und oftmals wohl auch tatsächlichen) Fahrer.
    Damit ist die Sache ziemlich schnell gegessen - allerdings zum Nachteil des Fahrers.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      JensT.
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Text
    Cool... also besser mit Tüte über dem Kopf fahren???

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      Manfred Gehmlich
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Text
    Das verstößt dann wieder gegen das Vermummungsverbot.
    Besser ist, sich eine Perücke und Maske anfertigen lassen, so dass Du aussiehst wie Angela Merkel.
    Dann schickst Du den Bußgeldbescheid an das Bundeskanzleramt.
    Gruß Manfred

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Re: Re: Re: Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 3. Oktober 2010
    Text
    >Das verstößt dann wieder gegen das Vermummungsverbot.

    Finden bei dir im Auto öffentliche Versammlungen statt und fährst du ein Cabrio? Falls nicht, darfst du dort auch gerne mit Tüte über dem Kopf fahren. Das Vermummungsverbot gilt nur "bei öffentlichen Versammlungen unter freiem Himmel, Aufzügen oder sonstigen öffentlichen Veranstaltungen unter freiem Himmel oder auf dem Weg dorthin" (§ 17a Abs. 1 VersG).

    Die Nummer mit der Maske von Angie funktioniert aber auch bei solchen Versammlungen nicht. Das VersG zielt nämlich auf "die Feststellung der Identität" (§ 17a Abs. 2 VersG) - ob keine Identität feststellbar ist oder ich eine falsche Identität vortäusche, spielt in dieser Hinsicht keine Rolle.

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      Alejandro
      schrieb am Samstag, 2. Oktober 2010
    Text
    ein nach der "Alberto-Methode" googlen :-)

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      Drechen
      schrieb am Sonntag, 3. Oktober 2010
    Text
    >Hey,
    >
    >wurde am 12.03. mit genau 21 km/h zu viel auf einer Bundesstraße geblitzt.
    >
    >Leider bin ich ab heute noch ca. einen Monat in der Probezeit und hab kein Interesse an einem Aufbauseminar.
    >
    >Kann ich einfach meinen Vater als Fahrer angeben, er zahlt das Ding und gut is?
    >Er kriegt zwar den Punkt aber ich bin erstmal raus und spare knapp 400 Euro.
    >
    >Geht das oder machen die einen Bilderabgleich? Sehen uns relativ ähnlich...wenn man mal von den 20 Jahren Altersunterschied absieht.
    >
    >Danke


    Du fragst hier allen Ernstes nach, ob Du einen Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches begehen kannst und willst keinerlei Konsequenzen für Dein Fehlverhalten übernehmen?

    Hast Du in Deiner Fahrschule denn gar nichts gelernt?

    Auf den Beitrag antworten

  • Thema
    Re: Re: Geblitzt -> Kann mein Vater die Punkte für mich übernehmen?
    Autor
      kk145
      schrieb am Sonntag, 3. Oktober 2010
    Text
    >Du fragst hier allen Ernstes nach, ob Du einen Betrug im Sinne des Strafgesetzbuches begehen kannst und willst keinerlei Konsequenzen für Dein Fehlverhalten übernehmen?

    "§ 263 Betrug

    (1) Wer in der Absicht, sich oder einem Dritten einen rechtswidrigen Vermögensvorteil zu verschaffen, das Vermögen eines anderen dadurch beschädigt, daß er durch Vorspiegelung falscher oder durch Entstellung oder Unterdrückung wahrer Tatsachen einen Irrtum erregt oder unterhält, wird mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft. [...]"

    Wo siehst du den Vermögensvorteil/-nachteil?


    Die moralische Seite wurde schon genug bearbeitet. Strafbar ist jedenfalls - wie oben schon erläutert wurde - nur die falsche Verdächtigung falls der Sohn den Vater als Fahrer angibt.

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